Tankgutscheine für Mitarbeiter
„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“, lautet ein Sprichwort. Doch nicht nur die Freundschaft wird durch kleine Gesten erhalten, auch das Zusammenspiel von Arbeitgebern und Arbeitnehmers verbessert sich durch solche kleinen Aufmerksamkeiten erheblich. Besonders beliebt ist ein Tankgutschein, denn in Zeiten, wo die Benzinpreise gerne über 1,20 Euro den Liter klettern, ist das eigene Auto ein Kostenfaktor, denn viele dennoch nicht abwerfen wollen und auch nicht können. Tankgutscheine für Mitarbeiter sind daher eine wirklich gute Belohnung.
Das gilt es beim Tankgutschein zu beachten
Viele Jahre war es nicht einfach, Tankgutscheine für Mitarbeiter zu verschenken. Lohnsteuerprüfer hatten ihre Augen auf diesen Ausgaben, bis das Gesetz zugunsten der Unternehmen geändert wurde. Das Personalwesen hat es also etwas einfacher, als zu den Jahren davor. Aktuell ist es so, dass nicht mehr als 44 Euro monatlich pro Arbeitnehmer verschenkt werden dürfen. Zunächst muss die Tankfüllung selbst bezahlt werden, danach gibt es einen Gutschein zurück, das gilt auch für Tankkarten vom Arbeitnehmer. Diese Leistung bleibt dann Steuer- und sozialabgabefrei. Bei Beträgen, die darüber hinausgehen, wird der Gutschein angerechnet. Am besten ist es, wenn Sie diese Sachbezüge in den Arbeitsvertrag aufnehmen und diesen in Euro ausweisen. Der Empfang sollte dann auch quittiert werden. Auch ratsam ist es, dass Sie limitierte Karten zur Verfügung stellen, denn Sie müssen am Ende belegen, dass nicht mehr Geld fürs Tanken aufgewendet wurde. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Tankpartner keine Barauszahlungen gewährleisten, denn Sie gehen nachher in die Beweispflicht, dass selbst geringe Beträge nicht direkt in eine Brieftasche wandern.
Übrigens: Die 44 Euro Freigrenze für Tankgutscheine für Mitarbeiter könnte demnächst gesenkt werden. Ganze 20 Euro weniger könnte es dann geben. Bereits seit 2014 gilt das für die betrieblichen Kranken- oder Pflegeversicherungen. Generell gilt diese Freigrenze aber für alle Sachbezüge zusammen.
Mitarbeitermotivation dank Sachbezug
Ein gutes Team ist die Voraussetzung für ein funktionierendes Unternehmen. So gut Ihre Arbeitnehmer auch sind, besser werden sie, wenn Sie ab und an eine entsprechende Belohnung für Ihre Mühe erhalten. Aus diesem Grund haben sich diverse Sonderleistungen bewährt, um sie langfristig zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.
Es gibt viele Möglichkeiten, um die Mitarbeiterführung positiv zu gestalten. Welche für Sie selbst denkbar und realisierbar sind, müssen Sie entscheiden. Neben Lob und anderen freundlichen Worten kommt es immer gut bei Ihrem Team an, wenn Sie sich gewisse Benefits erarbeiten können. Wichtig hierbei ist, dass diese gerecht ausfallen und Sie selbst prüfen, in wie fern Sie dem Ansporn dienlich sind. In der Regel sollten Sie sich merken, dass es nicht darum gehen sollte, einen Arbeitnehmer zu einer gewissen Aufgabe zu „überreden“, sondern ihn für sein gutes Handeln zu belohnen. Das setzt auch Voraus, dass sich der Angestellte zumindest ein wenig mit seinen Aufgaben identifizieren kann und sie mit seinen Talenten und Fähigkeiten übereinstimmen. Dass das nicht immer möglich ist und auch mal Dinge getan werden müssen, die einem nicht liegen, ist wohl jedem im Betrieb klar. Wenn er sich dazu aber beispielsweise einen Kraftstoff-Gutschein erarbeiten kann, dann ist das nur förderlich.
Vorteile für Sie als Unternehmer
Bei einem gutlaufenden Unternehmen sind 44 Euro im Monat nicht viel, für die Vorteile, die Sie dadurch erhalten. Wie bereits angesprochen, binden Sie Ihren Angestellten an die Firma. Wer steuerfrei durch seine Arbeit einen Bonus erhält, ist glücklich und sucht nicht nach besseren Bedingungen. Zudem wird das mit Sicherheit auch an Außenstehende gelangen, was Ihr Unternehmen für neue, sehr qualifizierte Kräfte attraktiv macht. Insgesamt wird das Teamgefühl verbessert, was widerum die Produktivität steigert. Es zeigt, dass Sie sich Gedanken machen, wie Sie ein angenehmes Betriebsklima herstellen können und dass Ihr Team Ihnen am Herzen liegt.